Als Zahnarzt
Eine Untersuchung der medizinischen Bildgebung ist nur sinnvoll, wenn sie wirklich angebracht ist. Es liegt also beim Zahnarzt, die Vor- und Nachteile einer Untersuchung abzuwägen und eine überlegte Entscheidung zu treffen. Dazu gehört ein Informationsgespräch des praktizierenden Arztes mit dem Patienten vor der Bildaufnahme. Der praktizierende Arzt gibt in der Akte des Patienten den Grund für die Untersuchung an.
Die Wiederholungsfrequenz radiologischer Vorsorgeuntersuchungen muss den klinischen Umständen angepasst werden, wie zum Beispiel die Einschätzung eines Kariesrisikos. Bei jungen Jugendlichen ist besondere Achtung geboten: obwohl Jüngere empfindlicher gegenüber ionisierenden Strahlen sind als Erwachsene werden bei jungen Jugendlichen häufig zahnärztliche Röntgenaufnahmen gemacht – vor allem um das 12. Lebensjahr – aufgrund der Entwicklung ihrer Zähne und zur Einschätzung möglicher Korrekturen, die zu machen sind (kieferorthopädischen Behandlungen). Es wird also empfohlen, sich an die wirklich notwendigen Untersuchungen zu halten.
Es ist wichtig, einen Nachweis der am Patienten durchgeführten Untersuchungen zu haben und sich über mögliche radiologische Untersuchungen zu informieren, die ein Kollege durchgeführt haben könnte.
Während einer Röntgenaufnahme nimmt der praktizierende Arzt die nötigen Strahlenschutzmaßnahmen und verhindert so unnötigen Kontakt mit ionisierender Strahlung.
Es ist wichtig, dass Sie alle erstellten diagnostischen Bilder an mögliche Kollegen weitergeben, die Ihren Patienten behandeln.